Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beantragen
Allgemeine Informationen
Fachkräfte aus Drittstaaten können einen Aufenthaltstitel für die Dauer von 24 Monaten beantragen, um in Deutschland an einer Bildungsmaßnahme zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation teilzunehmen. Ob eine Anerkennung Ihres Berufsabschlusses notwendig ist, hängt davon ab, ob es sich in Ihrem erlernten Beruf um einen reglementierten oder um einen nicht reglementierten Beruf handelt.
Nicht reglementierte Berufe sind alle sogenannten Ausbildungsberufe, die in Deutschland im dualen System ausgebildet werden. Wenn Sie einen solchen Beruf ausüben möchten, ist eine Anerkennung nicht zwingend notwendig.
Für den Zugang zu reglementierten Berufen ist eine Anerkennung der Berufsqualifikation zwingend erforderlich. Ohne eine Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses dürfen Sie in diesen Berufen nicht arbeiten. Der Antrag auf berufliche Anerkennung ist bei der für den Beruf zuständigen Stelle zu stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de und www.bq-portal.de.
Werden Unterschiede in der Berufsqualifikation festgestellt, müssen Sie diese für eine Anerkennung mit Qualifizierungsmaßnahmen erfolgreich ausgleichen. Dies kann durch einen entsprechenden Anpassungslehrgang oder eine Prüfung geschehen. Weitere Informationen zu den Qualifizierungsangeboten finden Sie auf der Seite www.anerkennung-in-deutschland.de. Während der Bildungsmaßnahme besteht die Möglichkeit, für bis zu zehn Stunden je Woche einer von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängigen Beschäftigung nachzugehen.
Die Anerkennung einer Berufsqualifikation bedeutet die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss. Ein anerkannter Abschluss kann bei der Jobsuche hilfreich sein und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigern. In einigen Fällen ist ein anerkannter Berufsabschluss sogar Voraussetzung dafür, diesen Beruf in Deutschland überhaupt ausüben zu dürfen.
Hinweis:
Seit dem 01.03.2024 ist es möglich eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation zu erhalten, wenn die Qualifikation im Land anerkannt ist, in der die Qualifikation erworben wurde. Dies wird durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen festgestellt. Der/die Ausländer/-in muss dann umgehend nach der Einreise den Defizitbescheid bei der zuständigen Stelle beantragen.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
- gültiger Reisepass (Kopie)
- Einreisevisum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (ausgenommen sind Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika) in Kopie
- Zertifikat/ Urkunde Ihrer ausländischen Berufsqualifikation inklusive Einzelnotenübersicht (Kopie)
- Feststellungs-/Defizitbescheid über die Notwendigkeit von weiteren beruflichen Qualifizierungen der für den Beruf zuständigen Stelle (Kopie) oder Nachweis über die (im Land der Ausbildung) staatliche Anerkennung der Qualifikation
- Nachweis über die Teilnahme an einer geeigneten Anpassungs- oder Qualifizierungsmaßnahme (Kopie)
- Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse - Mindestniveau A2; für Ärzte und Pflegekräfte B1 - Der Sprachnachweis ist nicht erforderlich, wenn der Spracherwerb Bestandteil der geplanten Qualifizierungsmaßnahme ist. (Kopie)
- Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung - Arbeitsvertrag/ Arbeitsangebot inklusive Stellenbeschreibung oder Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung oder Stipendium; mindestens 1.027 Euro (netto) pro Monat
- Nachweis der Krankenkasse über aktuellen Krankenversicherungsschutz
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- aktueller (Unter-)Mietvertrag (Kopie)
- Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung und des Studiums
EXTERN - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für Aufenthalte über einem Jahr
PDF - 134 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Nach vollständigem Eingang der Unterlagen wird die Bearbeitung in der Regel innerhalb von vier Wochen abgeschlossen. Abweichungen hiervon sind im Einzelfall möglich.
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
93 bis 113 Euro
Wenn Sie für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, fallen keine Gebühren an.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme besteht die Möglichkeit zur Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz für bis zu 12 Monate (§ 20 Absatz 3 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz). Sofern bereits ein Angebot vorliegt, kann auch sofort eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der qualifizierten Beschäftigung erteilt werden.