Fahrerlaubnis, ausländisch: Sonderbestimmungen nach Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung
Allgemeine Informationen
Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat, der nicht der EU oder dem EWR angehört, aber in der Staatenliste nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführt ist? Ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gilt die ausländische Fahrerlaubnis noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller ausländischer Führerschein
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins in die deutsche Sprache durch einen amtlich anerkannten Übersetzer (Ausnahme: Führerscheine aus der Schweiz, Großbritannien)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung, wenn dies in Anlage 11 verlangt wird
- Ausbildung in Erster Hilfe, wenn dies in Anlage 11 verlangt wird
Hinweis: gegebenfalls bedarf es der Einreichung zusätzlicher Gutachten, wenn Fahrerlaubnisklassen befristet sind und bald ablaufen. Dies prüfen wir, wenn der Antrag gestellt wird.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Prüfungen abgelegt werden müssen, wird der neue Führerschein direkt bei der Antragstellung bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben und kommt innerhalb von 3 Wochen per Post an Ihre Anschrift. Sie erhalten jedoch einen vorläufigen Nachweis, welcher Sie im Inland zum Führen der beantragten und vorhandenen Fahrerlaubnisklassen berechtigt, bei einer prüfungsfreien Umschreibung.
Ablauf und Verfahren
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung der Fahrerlaubnisbehörde oder über das Bürgertelefon 0341 115. Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass die Herstellung des Führerscheins etwa 3 Wochen in Anspruch nimmt.
Kosten und Gebühren
Grundgebühr:
- ohne vorhandene Probezeit; ohne Prüfung: 41,40 Euro
- mit vorhandener Probezeit; ohne Prüfung: 42,20 Euro
- ohne vorhandene Probezeit; mit Prüfung: 49,00 Euro
- mit vorhandener Probezeit; mit Prüfung: 49,80 Euro
- bei Bedarf Expresslieferung: zusätzlich 7,68 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Ausnahmen stellen Führerscheine dar, bei denen die Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat erteilt wurde. Es bedarf der Umschreibung mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.