Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen
Allgemeine Informationen
Zahlungsausfälle trotz Mahnung werden durch die Stadtkasse zwangsweise beigetrieben. Wurden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, zum Beispiel Ihr Konto gepfändet, erledigen sich diese erst durch Zahlung. Können die Zahlungen nicht vollständig geleistet werden, wenden Sie sich bitte an die Vollstreckungsabteilung.
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Nachweis der Vermögens- und Einkommensverhältnisse (Lohn- und Gehaltsnachweise, Bescheid über Sozialleistung, Bilanzen und ähnliches)
Fristen und Bearbeitungsdauer
Gegebenenfalls hat der/die zuständige Bearbeiter/-in noch Fragen und wird Sie kontaktieren.