Fahrerlaubnis: Erweiterung
![Bundesdruckerei Führerschein Vorder- und Rückseite eines Musterführerscheins](https://static.leipzig.de/fileadmin/_processed_/8/b/csm_bundesdruckerei_fuehrerschein300_fd31c737c4.jpg)
Allgemeine Informationen
Als Inhaber/-in einer Fahrerlaubnis können Sie diese um eine oder mehrere Fahrerlaubnisklassen erweitern.
Weitere Informationen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnisverordnung §§ 7–19
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Antragsvoraussetzungen
Die Beantragung ist ausschließlich kontaktlos (schriftlich) möglich.
Voraussetzungen für den/ die Antragsteller/-in:
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland,
- erforderliches Mindestalter erreicht:
- 15 Jahre für die Klassen AM
- 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
- 17 Jahre für die Klassen B, BE (BF 17)
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE
- 20 Jahre für die Klassen A (nur bei Aufstieg)
- 21 Jahre für die Klassen A, C, CE, D1, D1E
- 24 Jahre für die Klassen A, D, DE
- die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für die beantragte Fahrerlaubnisklasse liegen vor.
Hinweis: Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden.
Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen ein:
- Antragsformular (inkl. biometrisches Lichtbild und Unterschrift für den Führerschein),
- Kopie des Ausweisdokumentes und des aktuellen Führerscheins,
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (in Kopie ausreichend),
- Sehtestbescheinigung (in Kopie ausreichend),
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr (Kopie des Kontoauszugs oder Online-Banking-Vorgangs).
Auf dem Zahlungsnachweis müssen Kontoinhaber/-in, der gezahlte Betrag und der Verwendungszweck ersichtlich sein.
Zusätzlich sind erforderlich:
- ab Klasse C1:
- augenärztliches Gutachten (im Original),
- Bescheinigungen über ärztliche Untersuchungen,
- ab Klasse D:
- behördliches Führungszeugnis,
- für die Klassen D, D1, DE, D1E: Nachweis der besonderen Anforderungen (betriebs-, arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten), im Original und nicht älter als 1 Jahr.
für die Eintragung Schlüsselzahl 96 (§ 6a Absatz 3, 4 FeV): Nachweis nach Anlage 7a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
für die Eintragung Schlüsselzahl 196 (§ 6b Absatz 3, 4): Nachweis nach Anlage 7b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
für die Eintragung Schlüsselzahl 197 (§ 5a FahrschAusbO): Nachweis nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO),
für die Eintragung Schlüsselzahl 95 (Fahrerqualifizierungsnachweis): bestandene IHK-Prüfung der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation.
Ausführliche Informationen zu den einzureichenden Unterlagen haben wir Ihnen in unserem Informationsblatt Erweiterung Fahrerlaubnis (PDF 226 KB) zusammengestellt.
Sollen Sie zusätzlich einen Antrag auf Fahrgastbeförderung stellen, informieren Sie sich bitte auf unserer Seite Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung (P-Schein).
- Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis
PDF - 223 KB
Ablauf und Verfahren
- Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen für die kontaktlose Antragstellung zusammen (siehe „Vorzulegende Unterlagen/ Formulare“). Beachten Sie, dass die Gebühr im Voraus zu überweisen ist. Nur wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden, kann die Antragsbearbeitung erfolgen.
- Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen per Post an die Fahrerlaubnisbehörde oder geben Sie diese in einem verschlossenen Umschlag im Eingangsbereich von Haus A des Technischen Rathauses (Prager Straße 136, 04317 Leipzig) ab. Hierfür steht eine Einwurf-Box mit der Aufschrift „Fahrerlaubnisbehörde" bereit. Eine Posteingangsbestätigung kann aufgrund der Vielzahl eingehender Einträge nicht übermittelt werden.
- Sollten Sie im Nachhinein feststellen, dass Unterlagen dem Antrag nicht beigefügt wurden, können diese selbstverständlich nachgereicht werden. Bitte vermerken Sie auf Ihren Nachreichungen, dass bereits ein Antrag eingereicht wurde. Dies erleichtert die Zuordnung Ihrer Dokumente.
- Nach der Bearbeitung erhalten Sie die im Original eingereichten Unterlagen zurück.
Ihr vollständiger Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten Sie, von Nachfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes abzusehen.
Kosten und Gebühren
Erweiterung einer Fahrerlaubnis:
- ohne vorhandene Probezeit: 49,00 Euro,
- Ausnahme bei Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse AM: 49,80 Euro.
Zusätzliche Gebühren fallen für folgende Eintragungen:
- Eintragung Schlüsselzahl 96: 28,60 Euro,
- Eintragung Schlüsselzahl 196: 28,60 Euro,
- Eintragung Schlüsselzahl 197: 28,60 Euro,
- Ausstellung Fahrerqualifizierungsnachweis: 32,50 Euro.
Stellen Sie uns eine Kopie des Kontoauszuges oder Online-Banking-Vorgangs als Nachweis über die Zahlung zur Verfügung. Auf dem Zahlungsnachweis müssen der Kontoinhaber, der gezahlte Betrag und der Verwendungszweck ersichtlich sein.
Bankverbindung:
Stadt Leipzig
IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50
Verwendungszweck: 5.0502.000055.9, Familienname, Geburtsdatum Antragsteller/-in