ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte beantragen (Unternehmensinterner Transfer von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern)
Allgemeine Informationen
Die ICT-Karte (Intra Corporate Transfer) ist ein ergänzender Aufenthaltstitel und erleichtert den unternehmensinternen Transfer von Drittstaatsangehörigen sowie die innereuropäische Mobilität.
Bei der ICT-Karte handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel und dient der Entsendung von Führungskräften, Spezialisten/-innen und Trainees, die von einem Unternehmen außerhalb der EU an einem oder mehreren Unternehmensstandorten innerhalb der EU eingesetzt werden sollen.
Die Dauer des Transfers darf höchstens für drei Jahre betragen. Bei Trainees liegt die Obergrenze bei einem Jahr. Die ICT-Karte kann neu beantragt werden, wenn zwischen Ende des Transfers und der Neubeantragung ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegt.
Zudem können Inhaber einer ICT-Karte auch in der deutschen Niederlassung in anderen EU-Mitgliedstaaten für das entsendende Unternehmen arbeiten, sofern der überwiegende Teil des Gesamtaufenthalts in Deutschland verbracht wird. Entfällt hingegen der überwiegende Teil Ihres Aufenthaltes auf einen anderen EU-Mitgliedstaat, so müssen Sie dort einen Aufenthaltstitel beantragen.
Die ICT-Karte wird in allen EU-Mitgliedsstaaten außer in Dänemark, Großbritannien und Irland erteilt. Eine Einreise mit einer ICT-Karte ist in diese Staaten daher nicht möglich.
Innereuropäische Mobilität bis zu 90 Tage
Sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine ICT-Karte erhalten haben, können Sie sich ohne deutschen Aufenthaltstitel für maximal 90 Tage in Deutschland aufhalten und arbeiten. Es ist lediglich eine Mitteilung an die Nationale Kontaktstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nötig.
Innereuropäische Mobilität über 90 Tage (Mobiler-ICT-Karte)
Während für Besitzer einer ICT-Karte eines anderen Mitgliedsstaates der Aufenthalt in Deutschland für bis zu 90 Tagen ohne Aufenthaltstitel möglich ist, muss für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Hierzu können Sie unter anderem eine Mobiler-ICT Karte beantragen.
Mehr Informationen zur innereuropäischen Mobilität im Rahmen des unternehmensinternen Transfers finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - ausgefüllt und unterschrieben
- Zusatzblatt B zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- gültiger Reisepass
- Einreisevisum zur Entsendung oder ICT-Karte eines anderen EU-Mitgliedsstaates, sofern vorhanden
- Nachweise zur beruflichen Qualifikation - Lebenslauf, Abschlusszertifikate/-urkunden, Arbeitszeugnisse und so weiter
- Arbeitsvertrag mit dem entsendenden (ausländischen) Unternehmen und gegebenenfalls Abordnungs-/Entsendungsschreiben inklusive Rückkehrgarantie
- Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung - Lohn-/Gehaltsabrechnungen der ersten 2 und der letzten 2 Monate (Der Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung ist nur vorzulegen, sofern es sich um eine Verlängerung handelt.)
- Nachweis der Krankenkasse über aktuellen Krankenversicherungsschutz
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- aktueller (Unter-)Mietvertrag
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für Aufenthalte über einem Jahr
PDF - 134 KB - Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
EXTERN
Fristen und Bearbeitungsdauer
Nach vollständigem Eingang der Unterlagen wird die Bearbeitung in der Regel innerhalb von vier Wochen abgeschlossen. Abweichungen hiervon sind im Einzelfall möglich.
Sofern 20 Tage vor der Einreise bereits eine Mitteilung zur kurzfristigen Mobilität beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingegangen ist, gilt der Aufenthalt und die Beschäftigung bis zu 90 Tage als erlaubt. Spätestens 20 Tage vor Ende der Erlaubnis zur Kurzzeitmobilität ist der Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "Mobiler-ICT Karte" zu stellen.
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
70 bis 113 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte