Reiseausweis für Ausländer/-innen beantragen
Allgemeine Informationen
Ausländer/-innen, die nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzen und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen können, können bei der Ausländerbehörde einen Reiseausweis für Ausländer/-innen beantragen.
Besitzen Sie keinen gültigen Pass oder Passersatz, sind Sie verpflichtet:
- an der Beschaffung des Identitätspapiers mitzuwirken
- sowie Folgendes der Ausländerbehörde auf Verlangen vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen: alle Urkunden, sonstigen Unterlagen und Datenträger, die für die Feststellung Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können und in deren Besitz Sie sind
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Antragsformular (siehe unten) inklusive Begründung, warum die Beschaffung eines Heimatpasses unzumutbar ist
- Nachweise der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung
- Nachweis der Botschaft, dass kein Reisepass ausgestellt werden kann
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Post ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag informiert.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Kosten und Gebühren
- biometrischer Reiseausweis, ab 24 Jahre: 100 Euro
- biometrischer Reiseausweis, bis 24 Jahre: 97 Euro
- vorläufiger Reiseausweis, ab 12 Jahre: 67 Euro
- vorläufiger Reiseausweis, bis 12 Jahre: 14 Euro
Für subsidiär Schutzberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge (§ 23 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz)
- biometrischer Reiseausweis, ab 24 Jahre: 70 Euro
- biometrischer Reiseausweis, bis 24 Jahre: 38 Euro
- vorläufiger Reiseausweis, ab 12 Jahre: 26 Euro
- vorläufiger Reiseausweis, bis 12 Jahre: 14 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Die Beschaffung eines Heimatpasses hat Vorrang vor der Ausstellung des Reiseausweises.
Mit der Antragstellung haben Sie uns nachzuweisen, dass Ihnen die Beschaffung eines Heimatpasses unzumutbar ist.
Als zumutbare Handlungen zur Erlangung eines Heimatpasses werden angesehen:
- rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eines Passes oder Passersatzes bei den zuständigen Behörden im In- und Ausland die erforderlichen Anträge für die Neuerteilung oder Verlängerung zu stellen, dass mit der Neuerteilung oder Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzes gerechnet werden kann
- in der den Bestimmungen des deutschen Passrechts, insbesondere den §§ 6 und 15 des Passgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, entsprechenden Weise an der Ausstellung oder Verlängerung mitzuwirken und die Behandlung eines Antrages durch die Behörden des Herkunftsstaates nach dem Recht des Herkunftsstaates zu dulden, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Härte führt
- die Wehrpflicht, sofern deren Erfüllung nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar ist, und andere zumutbare staatsbürgerliche Pflichten zu erfüllen oder
- für die behördlichen Maßnahmen die vom Herkunftsstaat allgemein festgelegten Gebühren zu zahlen