Verlängerung der Chancenkarte beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Inhaber einer Such-Chancenkarte trotz Arbeitsplatzangebot keine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit erhalten können, besteht die Möglichkeit der Erteilung einer Folge-Chancenkarte. Damit kann die Aufenthaltsdauer um bis zu zwei Jahre verlängert werden und Sie können die fehlenden Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland nachholen. Dies kann beispielsweise die fehlende Berufserfahrung oder die nötige Gehaltshöhe betreffen.
Für die Folge-Chancenkarte müssen sie bereits im Besitz einer Such-Chancenkarte sein und ein Arbeitsplatzangebot für die Beschäftigung als Fachkraft vorlegen. Die Aufenthaltserlaubnis kann für maximal zwei Jahre erteilt werden und ist nicht verlängerbar!
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
- gültiger Reisepass in Kopie
- Aufenthaltstitel gemäß § 20a AufenthG in Kopie
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben) in Kopie
- Zertifikat/ Zeugnis/ Urkunde Ihres Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses inklusive Einzelnotenübersicht
- Nachweis über die Anerkennung/ Vergleichbarkeit Ihres Abschlusses in Kopie (nur bei ausländischen Abschlüssen erforderlich)
- Berufsausübungserlaubnis in Kopie, sofern erforderlich
- Nachweis über die ausländische Qualifikation – ZAB
- Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung - Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendium, Arbeitsvertrag; mindestens 1.025 Euro pro Monat
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate in Kopie
- Nachweis der Krankenkasse über aktuellen Krankenversicherungsschutz
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- aktueller (Unter-)Mietvertrag in Kopie
- Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
EXTERN - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für Aufenthalte über einem Jahr
PDF - 134 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Nach vollständigem Eingang der Unterlagen wird die Bearbeitung in der Regel innerhalb von vier Wochen abgeschlossen. Abweichungen hiervon sind im Einzelfall möglich.
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
93 Euro bis 113 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte