Europäische Mobilitätswoche
Die Europäische Mobilitätswoche (EMW) ist eine Initiative der Europäischen Kommission. Seit 2002 bietet sie Kommunen in ganz Europa die Möglichkeit, ihren Bürgerinnen und Bürgern die komplette Bandbreite nachhaltiger Mobilität vor Ort näher zu bringen.
Vom 16. bis 22. September werden jedes Jahr im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche innovative Verkehrslösungen ausprobiert: So werden beispielsweise Parkplätze und Straßenraum umgenutzt, Elektro-Fahrzeuge getestet, Schulwettbewerbe ins Leben gerufen und Aktionen für mehr Klimaschutz im Verkehr durchgeführt. Ziel ist es, innovative Verkehrslösungen auszuprobieren und mit kreativen Ideen für eine nachhaltige Mobilität zu werben.
Das Umweltbundesamt ist die nationale Koordinierungsstelle. Auf den Internetseiten des Umweltbundeamtes finden sich viele Anregungen für Aktionen, kostenlose Vorlagen für Werbematerialien sowie weiterführende Informationen rund um die Mobilitätswoche.
Informationen zur Förderung von Veranstaltungen
Schreiben Sie eine E-Mail an vta-emw@leipzig.de.
Frist zur Abgabe eines vollständigen Förderantrages: 30.04.2024
Frist zur Abgabe eines vollständigen Antrages auf Straßensperrung/ Sondernutzung: 30.06.2024
Redaktionsschluss für das Programmheft: 15.07.2024
Vereine, Verbände, freie Träger, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts können eine Zuwendung beantragen, wenn diese mit der Zuwendung Aufgaben erfüllen, die im Interesse der Stadt liegen.
Es kann eine finanzielle Förderung für öffentlich zugängliche Maßnahmen, Projekte oder Veranstaltungen, die nachhaltige Mobilität vermitteln und fördern beantragt werden. Demnach können neue Mobilitätsformate, und Aktionen rund um nachhaltige Mobilität, aber auch Verkehrssicherheit gefördert werden. Darunter fallen auch Beteiligungsformate zu diesen Themen und sämtliche Projekte die im Sinne der Leipziger Mobilitätsstrategie 2030 stehen.
Wer für sein Vorhaben eine finanzielle Unterstützung benötigt, kann diese beim Verkehrs- und Tiefbauamt beantragen. Der Antrag erfolgt auf Grundlage der städtischen Zuwendungsrichtlinie sowie deren Nebenbestimmungen (AnBest) und weiteren Rechtsgrundlagen (PDF 743 KB).
Hierzu muss der Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung und der Kosten- und Finanzierungsplan ausgefüllt werden. Zudem ist eine Projektbeschreibung erforderlich. Die Projektbeschreibung umfasst alle Angaben, die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlich sind. Dazu gehören auch Angaben über Ziele und Dringlichkeit des Vorhabens, den erzielbaren Nutzen, sowie einen Zeitplan für die Durchführung und gegebenenfalls einen Programmablauf für den Aktionstag. Wichtig ist, dass Kalkulation und Vorhabenbeschreibung zusammenpassen. Die Angaben in der Kalkulation sollen durch die Erläuterungen nachvollziehbar und plausibel werden.
Die Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite. Dort finden Sie auch einen Musterförderantrag bestehend aus Konzept, Antrag, Kosten- und Finanzplan.
Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche werden Vorhaben durch so genannte Projektförderung unterstützt. Das bedeutet, dass Sie eine einmalige Zuwendung zur Deckung Ihrer Aufwendungen für einzelne zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, erhalten können.
Finanziert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen. Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Um beispielsweise den Eigenmittelanteil zu decken, ist es möglich weitere Mittel zu akquirieren. Dazu können z. B. Mittel aus dem Budget der Stadtbezirke und Ortschaften (SBB-Budget) oder Fördermittel anderer Ämter genutzt werden.
Um eine Doppelförderung zu vermeiden, wenn ein Projekt von mehreren Fördermittelgebern finanziert werden soll, ist es zwingend erforderlich, dies anzuzeigen. Dabei ist klar darzustellen, welche bestimmten Arbeitspakete von welchem Geldgeber finanziert werden. Die Kalkulation sollte sämtliche Ausgaben umfassen, nicht nur diejenigen, die durch die Fördermittel der EMW abgedeckt werden sollen.
Eine Liste mit nicht förderfähigen Leistungen finden Sie in der Fachförderrichtlinie unter dem Pinkt 6.4. Das Projekt darf nicht vor Erhalten des Zuwendungsbescheides und vor dem Durchführungszeitraum (im Antrag selber eingetragen) angefangen werden. Eine Ausnahme stellt der Vorzeitige Maßnahmenbeginn (VZM) dar. Dieser kann im Antrag mit beantragt werden, näheres dazu im Musterantrag. Rechnungen, die nach dem Durchführungszeitraum datiert sind, können ebenfalls nicht abgerechnet werden. Generell haben sie die Verpflichtung, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit einzuhalten. Demnach sind Sie dazu verpflichtet, mindestens 3 Vergleichsangebote einzuholen, und das wirtschaftlichste Angebot zu nehmen. Das Verkehrs- und Tiefbauamt und das Rechnungsprüfungsamt darf sämtliche Belege von Ihnen zur Prüfung einfordern. Genauere Verfahren und Ausnahme entnehmen sie bitte dem Vergabeverfahren nach § 3, VOL/A.
Anrechenbar sind nur Personal- und Sachkosten, dabei werden nur zusätzliche Personalkosten, das zur Umsetzung des Zuwendungszweckes erforderlich ist, angerechnet. Grundfinanziertes Personal kann nicht abgerechnet werden! Bitte beachten Sie das Besserstellungsverbot (siehe Nebenbestimmungen). Die Anrechnung von Gemeinkosten wird nicht anerkannt.
Zunächst ist eine Gesamtfinanzierungsübersicht mit Einnahmen und Ausgaben sowie Finanzierung durch Dritte zu erstellen.
Der Verwendungsnachweis ist zunächst tabellarisch aufzulisten. Untergliedern Sie hierbei nach "Datum der Rechnung", "Rechnungssteller", "Grund der Zahlung/ Zweckbestimmung", "Höhe der Ausgaben". Trennen Sie die Beträge nach Sachkosten (Lieferungen und Dienstleistungen Dritter) und Personalkosten (nur vom eigenen Personal!). Bei Bedarf kann das Fachamt Informationen oder Belege anfordern und entscheidet abschließend über An- oder Aberkennung von Ausgaben.
Es ist zu beachten, dass jede Einzelposition eindeutig nachvollziehbar sein muss und Rückschlüsse auf die Vorhabenbeschreibung möglich sein müssen. "Mitarbeit vor Ort" ist bspw. nicht ausreichend. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Verwendungsnachweises ist der Sachbericht. Zwischen Bericht und Verwendungsnachweis muss ein enger Zusammenhang bestehen. Wie auch bei der Antragstellung sollen alle Einzelpositionen der Abrechnung durch den Bericht verständlich gemacht werden. Die Aktionen sollen mit Bildern oder sonstigen Medien dokumentiert werden, Produkte der Öffentlichkeitsarbeit sollen spätestens mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Wenn möglich sollen Presseberichte beigefügt werden.
Informationen zur Beantragung von Veranstaltungen
Ordnungsamt - für Veranstaltungen auf Straßen für eine verkehrsrechtliche Anordnung (Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anordnung nach § 45 Absatz 1 StVO für eine Straßensperrung)
Sachgebiet Veranstaltungsstelle
Technisches Rathaus
Haus A
Prager Straße 118-136
04317 Leipzig
Marktamt - für Veranstaltungen auf dem öffentlichen Fußweg oder auf Plätzen:
Sachgebiet Spezialmärkte (Innenstadt)
Sachgebiet Wochenmärkte (außerhalb des Ringes)
Fregehaus
Katharinenstraße 11
04109 Leipzig
Amt für Stadtgrün und Gewässer - für Veranstaltungen auf Grünflächen oder in Parks:
Sachgebiet Innerer Dienst/ Genehmigungen
Technisches Rathaus Haus A
Prager Straße 118-136
04317 Leipzig
Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten finden Sie im Behördenwegweiser: www.leipzig.de/wegweiser.
Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn grundsätzlich allen der Zutritt gestattet ist, also der Zugang nicht auf individuell bestimmte Personen begrenzt ist. Dies gilt auch, wenn Eintrittsgelder erhoben werden.
Bei den Veranstaltungen im öffentlichen Raum handelt es sich meist um erlaubnispflichtige Veranstaltungen im Sinne § 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei denen öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Parkflächen) gesperrt werden müssen.
Die Anzahl und die Art der notwendigen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse richtet sich nach dem jeweiligen Charakter der Veranstaltung. Darüber hinaus sind die Örtlichkeit und der zeitliche Rahmen von entscheidender Bedeutung. Bitte fragen Sie im Ordnungsamt, Sachgebiet Veranstaltungsstelle der Abteilung Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde nach, welchen Anforderungen Ihre Veranstaltung im Einzelfall unterliegt und wie hoch die Kosten ausfallen.
Der Antrag für eine Veranstaltung im Rahmen der Aktivität zur Europäischen Mobilitätswoche muss frühzeitig beim Ordnungsamt, Marktamt oder Grünflächenamt eingereicht werden. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn bestimmte Flächen reserviert oder Straßensperrungen vorgenommen werden müssen.
Für die Antragstellenden können Ausgaben für folgende Leistungen anfallen: Sondernutzungs-und Verwaltungsgebühr + Ausgaben Verkehrssicherungsunternehmen und weitere Nebenkosten (Versicherung, Security, Strom, Reinigung et cetera).
Hinweis: gemäß § 7 Absatz 5 der Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig können bei Nachweis des öffentlichen Interesses die Sondernutzungsgebühren auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Ist eine Straßensperrung notwendig, muss ein Verkehrssicherungsunternehmen vertraglich für die Erstellung eines Verkehrszeichenplanes und für die Aufstellung der Verkehrszeichen gebunden werden. Der Verkehrszeichenplan ist dem Antrag an die Veranstaltungsstelle des Ordnungsamts beizufügen.
Außerdem ist eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, eine Veranstaltererklärung, ein aussagefähiger Lageplan sowie ein Ablaufplan einschließlich Programm beizufügen. Für eine eventuell erforderliche Bewertung durch die Immissionsschutzbehörde ist gegebenenfalls der Bühnenstandort und die Schallrichtung im Lageplan entsprechend darzustellen.
Sofern die Veranstaltung ausschließlich auf Plätzen / Gehwegen (ohne Eingriff in den Straßenverkehr) stattfinden soll, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis des Marktamtes.
Grundsätzlich ist der Sicherheitsdienst ein Dienstleister des Veranstalters. Ordnungsdienstleister und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Sie sind insbesondere für die Kontrollen an den Ein- und Ausgängen und den Zugängen zu den Aufenthaltsflächen des Publikums, für die Beachtung der maximalen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze, für die Einhaltung von Verboten wie Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen, für die Sicherheitsdurchsagen sowie für die geordnete Evakuierung verantwortlich.
Für gewerblich tätige Ordnerdienste gelten die Qualitätsanforderungen der Gewerbeordnung. Für die Berechnung der notwendigen Anzahl von Personen des Ordnungsdienstes sind keine gesetzlichen Festlegungen oder Berechnungsmodelle verfügbar. Über die Festlegung der Kräfte des Ordnungsdienstes muss im Einzelfall entschieden werden. Die Anzahl bestimmt sich nach der Art der Veranstaltung sowie aufgrund einer Einschätzung des Gefahrenpotentials.
Je nach Art und Größe einer Veranstaltung kann neben den Ordnerdienst auch der Einsatz eines Sanitäts- und Rettungsdienstes erforderlich sein.
Nach § 2 Absatz 2 des Gesetz über die Gaststätten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gaststättengesetz - SächsGastG) muss eine Person, die aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, dies rechtzeitig bei der Gemeinde anzeigen. Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Betriebsbeginn erfolgen und Name, Vorname, Anschrift, Ort und Zeit des Betriebsbeginns sowie den besonderen Anlass enthalten. Dies ist auf dem beigefügten Formular zu tun
Das Ordnungsamt wird keine pauschale Forderung zur Aufstellung physischer Sperren bei einem Straßenfest stellen, da die Notwendigkeit solcher Maßnahmen von verschiedenen Faktoren abhängt.
Ungeachtet dessen sollte sich der Veranstalter hinsichtlich der Sicherheit seiner Veranstaltung Gedanken machen, da dieser für die Sicherheit seiner Veranstaltungsbesucher verantwortlich ist. Anhand der beigefügten Checkliste kann man sich einen Überblick verschaffen, was bei der Durchführung der Veranstaltung zu beachten ist.
Lotterien; Aufbau von Bühnen, Gewerbliche Veranstaltungen gemäß Titel IV Gewerbeordnung (Festsetzung von Märkten, Volksfesten et cetera) können im Veranstaltungsflyer nachgelesen werden.
Rückblick
In diesem Jahr wurde die Windmühlenstraße und Teile der Grünewaldstraße für Veranstaltungen geöffnet. In der Zeit von 11 bis 19 Uhr gehörte der Straßenraum den Menschen und nicht den Autos.
"Besser verbunden" lautete das Motto der Europäischen Mobilitätswoche (EMW) 2022. Darunter lassen sich die Verbindung von Orten wie auch die Verbindung von Menschen und von Institutionen im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsgestaltung verstehen. Über 30 Veranstaltungen fanden während der Mobilitätswoche in Leipzig statt.
Neben den vielfältigen Aktionen während der Mobilitätswoche wurde in diesem Jahr auch der Leipziger Innenstadtring für Veranstaltungen freigegeben. Unter dem Motto "Der ganze Ring an einem Tag" wurde der autofreie Tag am Sonntag, den 19. September durchgeführt. In der Zeit von 10-17 Uhr ´wurde der Promenadenring für den Autoverkehr gesperrt und bot so die Möglichkeit für Spiele, Mitmach-Aktionen, zum Radfahren, Flanieren und Verweilen.
Der kleine Durchgang oder das schmale Gässchen wird in Leipzig oft als Schlippe oder Schluppe bezeichnet. Dieses regionale Wort mit liebevollem Klang verleiht der Europäischen Mobilitätswoche in Leipzig das diesjährige Motto: "Auf die Schlippe, fertig, los!" Vom 16. bis zum 22. September 2019 steht der Fußverkehr im Fokus der Veranstaltungen rund um die Aktionswoche.